Verwaltungsbeamte - individuelle Absicherung

Beamte spielen eine entscheidende Rolle in der öffentlichen Verwaltung auf allen Ebenen, sei es auf Stadt-, Landkreis-, Landes- oder Bundesebene. Die Ausbildung von Beamten, insbesondere ab dem mittleren Dienst, zielt darauf ab, sie auf die vielfältigen Aufgaben in verschiedenen Ämtern vorzubereiten. Zu den Schwerpunkten gehören unter anderem:

  • Wohnungsbau
  • Abfallwirtschaft
  • Personalmanagement
  • Wirtschaftsförderung
  • Verkehrsverwaltung
  • Justizverwaltung
  • Grundsicherung
  • Familie
  • Kultur


Versicherungsschutz für Verwaltungsbeamte
Verwaltungsbeamte haben andere berufsspezifische Risiken zu tragen und benötigen daher spezielle Versicherungen. Regelungen zur Krankenversicherung, Pension und Dienstunfähigkeit unterscheiden sich erheblich von denen für Arbeitnehmer. 


Die verschiedenen Stufen der Beamtenlaufbahn erfordern jeweils angepasste Versicherungen:

  • Beamter auf Widerruf: Beamtenanwärter im Vorbereitungsdienst, benötigt eine private Krankenversicherung und Diensthaftpflichtversicherung.
  • Beamter auf Probe: Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes, benötigt eine angepasste Krankenversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung.
  • Beamter auf Lebenszeit: Im besonderen Dienstverhältnis mit dem Dienstherrn, benötigt eine private Krankenversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung und Diensthaftpflichtversicherung.
  • Beamter im Ruhestand: Mit Pensionsanspruch, benötigt eine private Krankenversicherung und weitere individuelle Versicherungen je nach Bedarf.

Die richtige Versicherung ist entscheidend für die Absicherung während der Beamtenlaufbahn und im Ruhestand.


Verwaltungsbeamte - Welchen Versicherungsschutz benötige ich?
Für Verwaltungsbeamte gelten spezielle Regelungen im Vergleich zu Arbeitnehmern oder Selbstständigen. Sie tragen andere berufsspezifische Risiken, beispielsweise haften Sie für Schäden, die sie im Rahmen ihres Dienstverhältnisses verursachen.
Auch die Regelungen bezüglich Krankenversicherung, Pensionsregelungen und Versorgung bei Dienstunfähigkeit (Berufsunfähigkeit der Beamten) für Beamtenanwärter und Beamte weichen erheblich von denen für Arbeitnehmer ab. Daher benötigen Verwaltungsbeamte auch speziell auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungen.
Es gibt auch bestimmte Versicherungen, die für Beamte nicht geeignet oder überflüssig sind. Im Folgenden erläutern wir die einzelnen Versicherungen für Verwaltungsbeamte und erklären, wie wichtig diese für sie sind.


Die notwendigen Versicherungen für Verwaltungsbeamte
Dienstunfähigkeit:
Das Beamtenrecht verwendet nicht den Begriff der Berufsunfähigkeit; stattdessen wird die Dienstunfähigkeit von Verwaltungsbeamten vom Amtsarzt festgestellt.
Die Anforderungen für die Feststellung der Dienstunfähigkeit sind im Vergleich zur Berufsunfähigkeit in der Privatwirtschaft deutlich geringer. Dies bedeutet praktisch, dass ein Verwaltungsbeamter, der dienstunfähig ist, nicht unbedingt auch im Sinne der üblichen Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung als berufsunfähig gilt. Daher ist eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte nicht ausreichend. Eine entsprechende Versicherung muss um eine Dienstunfähigkeitsklausel ergänzt werden. Leider bieten nur wenige Versicherer eine solche Klausel an. Aufgrund der niedrigeren Anforderungen ist das Risiko einer Dienstunfähigkeit für Verwaltungsbeamte deutlich höher als das einer Berufsunfähigkeit. Daher haben Verwaltungsbeamte sogar ein erhöhtes Risiko, ihren Dienst aufgrund von Krankheit nicht mehr ausüben zu können. Die Absicherung der Arbeitskraft ist daher eine der wichtigsten Versicherungen für Verwaltungsbeamte.


Beim Abschluss einer Versicherung oder eines Tarifs sollte nicht nur der Preis ausschlaggebend sein, denn die Leistungen im Versicherungsfall hängen hauptsächlich von den Versicherungsbedingungen ab. Diese können sich je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif erheblich unterscheiden. Verwaltungsbeamte sollten sich daher vor Abschluss der Versicherung von einem Spezialisten im öffentlichen Dienst beraten lassen.


Diensthaftpflicht:
Wer als Verwaltungsbeamter einem Dritten einen Schaden zufügt und dafür haftbar ist, ist verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Diese Regelung gilt nicht nur im privaten, sondern auch im dienstlichen Bereich. Insbesondere bei Schäden an hohen Sachwerten, Vermögensschäden oder Personenverletzungen können schnell hohe Summen zur Entschädigung erforderlich werden. Dies betrift auch Ihre Tätigkeit als Verwaltungsbeamter.
Während Ihrer Tätigkeit haftet der Dienstherr grundsätzlich für Sie als Verwaltungsbeamter, jedoch kann der Dienstherr Sie im Rahmen der Amtshaftung (gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG) in Regress nehmen. Verwaltungsbeamte haften unbeschränkt bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung, was erhebliche finanzielle Konsequenzen haben kann.
Der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung ist für Verwaltungsbeamte daher unerlässlich. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft haftet der Dienstherr nicht für Schäden, die Verwaltungsbeamte während ihrer Dienstzeit verursachen. Die Verwaltungsbeamten haften persönlich und unbegrenzt für entstandene Schäden. Berufe wie Lehrer oder Polizisten bergen ein höheres Risiko für potenzielle Schadensfälle als oft angenommen.
Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die jeder Verwaltungsbeamte abschließen sollte, da sie im Vergleich zu anderen Versicherungen kostengünstig ist. Häufig wird die Diensthaftpflichtversicherung in Kombination mit der Privathaftpflichtversicherung angeboten.


Krankenversicherung:
Im Beamtenrecht ist kein Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Stattdessen erhalten Verwaltungsbeamte Beihilfe, eine festgelegte Erstattung seitens des Dienstherrn für entstehende Krankheitskosten. Die Höhe der Beihilfe variiert je nach Bundesland und Familienstand des Verwaltungsbeamten und beträgt zwischen 50 und 80 Prozent der Kosten. Die verbleibenden Prozente müssen durch eine private beihilfekonforme Krankenversicherung (Restkostenversicherung) abgedeckt werden. Vor der offiziellen Verbeamtung auf Lebenszeit bieten viele Versicherer spezielle private beihilfekonforme Krankenversicherungen für Beamtenanwärter im Verwaltungsdienst an.
Die Krankenversicherung ist in Deutschland für Verwaltungsbeamte obligatorisch. Der Verwaltungsbeamte muss entweder die restlichen Prozente privat beihilfekonform versichern oder sich als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung einschreiben.


 
 
 
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