Bundeswehr - Versorgung & Absicherungen

Welche Versorgungsansprüche habe ich als Soldat?


Die Versorgungsansprüche von Freiwillig Wehrdienstleistenden, Reservisten, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten variieren erheblich. Soldaten auf Zeit erhalten in der Regel eine Grundversorgung für die aktive Dienstzeit, mit Anspruch auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und Dienstzeitversorgung. Berufssoldaten haben ähnliche Versorgungsregelungen wie Beamte auf Lebenszeit. Es gibt unterschiedliche Rentenansprüche für Freiwillig Wehrdienstleistende, Soldaten auf Zeit und deren Hinterbliebene, abhängig von Dienstzeit, Dienstunfähigkeit und anderen Faktoren. Finanzielle Einschränkungen sind jedoch in jedem Fall zu erwarten, daher ist rechtzeitige Vorsorge unerlässlich.

Welche Versicherungen sind für Soldaten zu empfehlen?

Sorgen Sie für Ihre Absicherung und Altersvorsorge.


Freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten:

  • Arbeitsplatzschutzgesetz gilt aufgrund des Wehrpflichtgesetzes.
  • Privathaftpflicht und Hausrat können über die Eltern mitversichert sein.

Empfohlen: Diensthaftpflichtversicherung, Unfallversicherung, private Altersvorsorge.


Soldaten auf Zeit (SaZ):

  • Benötigen Privathaftpflicht, Diensthaftpflicht, Hausratversicherung.
  • Absicherung bei Dienst- und Berufsunfähigkeit, weltweite Unfallversicherung.
  • Pflegepflichtversicherung gemäß SGB XI.

Nach Ausscheiden: Anwartschaft für private Krankenversicherung, Altersvorsorge.


Berufssoldaten:

  • Wichtige Absicherung bei Dienstunfähigkeit, weltweite Unfallversicherung.
  • Anwartschaftsversicherung für private Krankenversicherung nach der Dienstzeit.
  • Pflegepflichtversicherung gemäß SGB XI.

Für Auslandseinsätze: Frühzeitige Vorsorge für benötigten Versicherungsschutz.


Eine Übersicht über die 5 wichtigsten Versicherungen für Soldaten:

  •  Pflegepflichtversicherung für Soldaten
  • Anwartschaftsversicherung
  • Privat- und Diensthaftpflichtversicherung
  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung


Die Pflegepflichtversicherung für Soldaten:
Zeit- oder Berufssoldaten unterliegen der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Daher müssen sie bereits zu Dienstbeginn eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Mit der Ernennung zum Zeitsoldaten enden alle bis dahin bestehende Verträge, und sie müssen sich selbst um den Abschluss kümmern.
Sie haben dabei die Wahl zwischen zwei Systemen. Die Pflegepflichtversicherung kann bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) oder einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beantragt werden. Der Abschluss in der PKV ist in der Regel deutlich kostengünstiger. Die Beiträge werden dort entsprechend Ihres Alters bei Antragstellung berechnet und nicht anhand Ihres Einkommens wie in der GKV.
In der Regel schließen Sie die Pflegepflichtversicherung mit einer Anwartschaft ab. Diese ergänzt den für Sie notwendigen Versicherungsschutz.


Die Anwartschaftsversicherung:
Während Ihrer Dienstzeit als Soldat haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (freie Heilfürsorge). Das bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall vom Sanitätsdienst der Bundeswehr behandelt werden. Dieser Service umfasst grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Leistungen. Dennoch bietet die freie Heilfürsorge keinen umfassenden Versicherungsschutz.
Mit dem Ende Ihrer Dienstzeit (DZE) endet auch die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, und Sie müssen sich wieder eigenständig um die passende Krankenversicherung kümmern.
Als Zeitsoldat benötigen Sie normalerweise eine kleine Anwartschaftsversicherung. Diese sichert Ihnen den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowie das Recht auf eine Krankenversicherung, um flexibel auf die dann erforderliche Versicherungsdeckung bei DZE reagieren zu können. Dies ist wichtig, da Ihre Versicherungsbedürfnisse von Ihrer weiteren Tätigkeit abhängen. Somit haben Sie die Möglichkeit, sich am Ende Ihrer Dienstzeit entweder privat oder gesetzlich zu versichern.
Als Berufssoldat benötigen Sie hingegen eine umfassendere Anwartschaftsversicherung (große Anwartschaft). Diese sichert Ihnen ebenso wie die kleine Anwartschaft den Gesundheitszustand für eine spätere Krankenversicherung, auch Restkostenversicherung genannt. Als Berufssoldat erhalten Sie nach Dienstzeitende (DZE) lebenslang eine Beihilfe von 70 %. Das bedeutet, dass Sie lediglich 30 % der Krankheitskosten mit einer Restkostenversicherung absichern müssen, da der Rest durch die Beihilfe des Bundes abgedeckt ist.
Es ist ratsam, sicherzustellen, dass die Bedingungen Ihrer Anwartschaftsversicherung auch eine Wehrdienstbeschädigung (WDB) abdecken.


Die Privat- und Diensthaftpflichtversicherung:
Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie vor den Folgen grob fahrlässiger Fehler, die Sie während Ihrer Dienstzeit begehen. Denn für Schäden, die Sie während Ihrer Dienstzeit verursachen, haften Sie in der Regel persönlich. Eine alleinige Privathaftpflichtversicherung bietet hier keinen ausreichenden Schutz, da sie nur den privaten Lebensbereich abdeckt.
Die Diensthaftpflichtversicherung übernimmt für Sie die Prüfung der Haftungsfrage, erstattet oder reguliert den von Ihnen verursachten Schaden oder weist unbegründete Ansprüche ab.
Mit der Ernennung zum Zeitsoldaten endet in der Regel die beitragsfreie Mitversicherung bei den Eltern. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.


Die Dienstunfähigkeitsversicherung:
Als Zeit- oder Berufssoldat tragen Sie erhebliche Risiken. Neben den „normalen“ Risiken jedes Arbeitnehmers kommen weitere Gefahren hinzu, wie Auslandseinsätze, Übungen oder lange Fahrten zum Dienst.
Als Zeitsoldat müssen Sie in der Regel mit Ihrer Entlassung aus der Bundeswehr rechnen, was weitere berufliche Probleme mit sich bringen kann.
Als Berufssoldat werden Sie vorzeitig in den Ruhestand versetzt und erleiden dadurch meist finanzielle Einbußen.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Anwartschafts- und Pflegepflichtversicherung und sollte daher möglichst bald abgeschlossen werden. Im Falle einer Dienstunfähigkeit drohen Ihnen deutlich niedrigere Bezüge, da das Soldatenversorgungsgesetz keine ausreichende Versorgung bietet. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Sie dagegen und leistet im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls einen finanziellen Ausgleich.


Die Unfallversicherung:
Die Unfallversicherung schützt Sie weltweit rund um die Uhr vor den Folgen von Dienst- oder Freizeitunfällen. Obwohl die meisten Unfälle glimpflich verlaufen, können sie dennoch zu Dienstunfähigkeit oder erheblichen finanziellen Belastungen führen. Mit einer Unfallversicherung erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rente oder einen einmaligen finanziellen Ausgleich.
Die Bedingungen der Unfallversicherung sollten auf jeden Fall das passive Kriegs- und Flugrisiko abdecken. Nur so sind Sie über die Ausfallbürgschaft des Bundes oder bei gelegentlichem Mitfliegen im Dienst versichert.

 
 
 
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