Krankenversicherung

Warum ist eine Krankenversicherung für Polizei, Justiz, Zoll und Feuerwehr so wichtig?
In den Bereichen des Öffentlichen Dienstes, die dem Schutz des Staates und seiner Bevölkerung dienen, wird die Fürsorgepflicht des Dienstherrn durch Heilfürsorge oder Beihilfe erfüllt. Dein Anspruch darauf hängt von deinem Dienstherrn und der Art deiner Tätigkeit ab, sei es als Beamter auf Widerruf, Probe oder auf Lebenszeit.
Unabhängig von der Versorgungsart ist es ratsam, sich bereits während der Ausbildung und als Beamter auf Widerruf gut auf den Krankheits- und Pflegefall vorzubereiten. Eine bedarfsgerechte Krankenversicherung für Beamte sowie eine Anwartschaft für Heilfürsorgeberechtigte bieten hierbei wichtige Absicherung.


Heilfürsorge für Polizei- und Feuerwehrbeamte
Die Heilfürsorge ist für Berufe mit besonderen Risiken, wie Polizeivollzugsbeamte und bestimmte Feuerwehrbeamte, von zentraler Bedeutung. Diese gewährleistet die Übernahme von Krankheitskosten durch den Dienstherrn, jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum.
Da Heilfürsorge nicht alle Kosten abdeckt und sich nicht auf Familienmitglieder erstreckt, ist eine private Krankenversicherung für Beamte und eine Zusatzversicherung empfehlenswert.


Private Krankenversicherung und Zusatzversicherungen für Heilfürsorgeberechtigte
Nach dem Ende der Heilfürsorge haben Sie Anspruch auf Beihilfe, und der Abschluss einer beihilfekonformen Krankheitskostenversicherung wird erforderlich. Um höhere Beiträge aufgrund von Krankheiten oder Unfallfolgen zu vermeiden, empfehlen wir den frühzeitigen Abschluss einer Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung für Beamte.
Die Heilfürsorge deckt nicht alle Kosten ab, z. B. nur 40 % der Material- und Laborkosten bei Zahnersatz für Bundesbeamte. Wir bieten Lösungen an, um die verbleibenden Kosten zu minimieren und eine umfassende Absicherung zu gewährleisten.


Beihilfe für Polizei-, Feuerwehr-, Justiz- und Zollbeamte
Während deiner Ausbildung als Beamter auf Widerruf bzw. auf Probe oder als Beamter auf Lebenszeit bist du beihilfeberechtigt. Dein Dienstherr beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen. Der Rest der Krankheitskosten muss über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Eine Pflegepflichtversicherung ist ebenfalls erforderlich.
Der Umfang der Beihilfe richtet sich nach der Beihilfevorschrift (Bundes- oder Landesbeihilfe) und Ihrem Familienstand. Der verbleibende Kostenanteil muss im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht über eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgedeckt werden.
In jedem Fall ist es ratsam, frühzeitig vorzusorgen und eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung für Beamte abzuschließen, um eine reibungslose Abdeckung der Kosten sicherzustellen.

 
 
 
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