Die wichtigsten Versicherungen für Lehrkräfte

  • Lehrerinnen und Lehrer im Referendariat tragen eine beträchtliche Verantwortung für das Wohlergehen anderer und benötigen daher einen speziellen Versicherungsschutz.
  • Für verbeamtete Lehrkräfte im Schuldienst gelten andere gesetzliche Bestimmungen als für angestellte Lehrkräfte. Verbeamtete Lehrkräfte können beispielsweise bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung von der Beihilfe ihres Dienstherrn profitieren.
  • Das BeamtenSpecht-Konzept bietet spezielle und umfassende Lösungen für Lehrkräfte, Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sowie Referendarinnen und Referendare an. 

Welche Ver­sicherungen sind für Lehr­kräfte sinnvoll?


Der Lehrerberuf hat spezifische Eigenheiten, die Ihren Versicherungsbedarf beeinflussen können. Unter bestimmten Bedingungen können Sie für Schäden, die durch Ihr eigenes Verschulden entstehen, haftbar gemacht werden. 

Um solche Fälle abzusichern, existiert für Beamte eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, bekannt als Diensthaftpflichtversicherung oder private Berufshaftpflichtversicherung. Idealerweise deckt diese Versicherung auch den Verlust von Schulschlüsseln und eine Vermögensschadenhaftpflicht ab. 


Als verbeamteter Lehrer stehen Sie zudem dem hohen Risiko der Dienstunfähigkeit gegenüber. Diese tritt ein, wenn Ihr Dienstherr aufgrund gesundheitlicher Gründe entscheidet, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. 


Eine Dienstunfähigkeit kann also auftreten, ohne dass die Kriterien für eine Berufsunfähigkeit erfüllt sind. Zur Absicherung dieses Risikos ist eine Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung zu empfehlen. 


Folgende sind in unserem BeamtenSpecht-Konzept für Lehrer:innen von besonderer Relevanz:

  • Private Haftpflichtversicherung inklusive Diensthaftpflicht 
  • Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung (inklusive Teildienstunfähigkeit)
  • Rechtsschutzversicherung (inkl. Strafrechtsschutz)
  • Beihilfekonforme Krankenversicherung (Restkostenversicherung)
  • individuell steueroptimierte Altersvorsorgeplanung (Basisrente, Kapitalanlageimmobilien etc.)



Die Dienstunfähigkeitsversicherung: Ein unverzichtbarer Schutz für verbeamtete Lehrkräfte


Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für verbeamtete Lehrkräfte von entscheidender Bedeutung und wird sogar vom Staat empfohlen. 
Sollte ein Beamter oder eine Beamtin auf Lebenszeit aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Probleme nicht mehr in der Lage sein, den Beruf auszuüben, kann der Dienstherr die betroffene Person wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzen. 
Diese Situation kann eintreten, noch bevor ein Arzt eine Berufsunfähigkeit diagnostiziert hat. Ein hoher Lärmpegel, Konflikte mit Schülern und kontinuierlicher Druck seitens der Eltern können die Gesundheit beeinträchtigen. Häufige Ursachen für Dienstunfähigkeit bei Lehrkräften sind beispielsweise Depressionen, Burnout, Skeletterkrankungen oder der Verlust der Stimme.

Folgende Erkrankungen können zur Dienstunfähigkeit führen:

 

  • Psychische Erkrankungen
  • Erkrankungen der Augen und Ohren
  • Beeinträchtigungen des Stütz- und Bewegungsapparates
  • Herz-Kreislauferkrankungen
  • Erkrankungen des Nervensystems
  • Krebserkrankungen

 

Wenn eine Beamtin oder ein Beamter auf Lebenszeit aufgrund allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, besteht grundsätzlich erst nach fünf Jahren Anspruch auf Ruhegehalt. Die Höhe des Ruhegehalts steigt mit den Dienstjahren, ist jedoch insbesondere bei jüngeren verbeamteten Lehrkräften oft unzureichend, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann diese Versorgungslücke schließen. Vor allem jüngere Lehrkräfte im Referendariat sollten sich daher frühzeitig um den Abschluss einer Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung kümmern.

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