Sorgenfrei durchs Referendariat

Mit deinem Referendariat startet die 2. Phase deines Lehramt Studiums. In der sogenannten Vorbereitungsphase sammelst du praktische Erfahrungen, um deine berufliche Qualifikationen voranzubringen. Hierzu zählt auch die Umsetzung und Vertiefung der im Studium erworbenen fachlichen Kenntnisse und praktischen Kompetenzen. Im Zuge dessen wirst du selbstständig Unterrichtsstunden vorbereiten und diese auch vor deinen Schülern ableisten. 

Ab deinem Referendariat ändert sich deine Versorgungssituation ebenso wie dein beruflicher Status. Vom Student zum Beamten auf Widerruf gibt es einiges zu beachten. Wir begleiten dich bei dieser Herausforderung und stehen dir zur Seite. 

Hier findest du alles Wichtige kurz und verständlich für dich zusammengefasst. 


Deine Krankenversicherung

#Beihilfe


Eine Krankenversicherung ist essenziell, um deine Gesundheit zu schützen, die medizinische Versorgung zugänglich zu machen und finanzielle Risiken im Zusammenhang mit Krankheiten und Verletzungen zu minimieren. Es gibt dabei Berufsgruppen, welche gesondert betrachtet und abgesichert werden müssen.


Doch wie sieht das für deine Berufsgruppe aus?


Während deines Studiums wirst du entweder noch in der gesetzlichen Krankenversicherung über deine Eltern (Familienversicherung) oder über die studentische gesetzliche Krankenversicherung versichert sein. Sobald du mit dem Referendariat beginnst, ändert sich mit dem Status Beamter:in auf Widerruf für dich einiges. Dein Dienstherr bezuschusst nicht die Hälfte deiner Krankenversicherungsbeiträge, sowie der Arbeitgeber das bei klassischen Angestellten tut. Stattdessen beteiligt er sich je nach Familienstand an deinen Krankheitskosten in Form von "Beihilfe". Um die restlichen Kosten zu decken, benötigst du eine private Krankenversicherung.


Unser Rat für dich:

In den meisten Fällen ist die private Krankenversicherung preis-leistungs-mäßig sinnvoller für dich. Jedoch kann der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung, in wenigen Fällen, klug sein. Um dies für deine persönliche Lebenssituation zu klären, beraten wir dich gerne in einem persönlichen Gespräch. Jetzt macht sich der frühzeitige Abschluss einer
Anwartschaft während des Studiums bezahlt.

Absicherung im Dienst

#safetyfirst


Dienstunfähigkeitsversicherung


Wenn du als Beamter:in auf Widerruf also im Referendariat aus medizinischen Gründen, zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder Krankheit, ausfallen solltest, wirst du (in der Regel) umgehend aus dem Dienst entlassen. Dies führt zu einem sofortigen Einkommensverlust für dich. Da du als Beamter nicht Teil des Arbeitslosen- oder Rentenversicherungssysteme bist, hast du (in der Regel) keinen Anspruch auf Zahlungen aus diesen Versicherungen.

Einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (wie bei Angestellten) besteht als Beamter erst nach einer 60-monatigen Dienstzeit (Nachversicherung). Deshalb musst du dich im Falle einer Dienstunfähigkeit absichern.
Wenn du bereits Beamter auf Lebenszeit bist und mindestens 60 Monate im Beamtenverhältnis verbracht hast, erfolgt keine Entlassung, sondern die Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit. In diesem Fall erhältst du die sogenannte Mindestversorgung. Die Entscheidung über deine Diensttauglichkeit oder Dienstunfähigkeit liegt in der Verantwortung deines Dienstherrn, der aufgrund der sogenannten "Fürsorgepflicht" darüber entscheidet.


Dienst- und Privathaftpflichtversicherung


Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine bedeutende Versicherung für Lehrer. Sie bietet Schutz für Schäden, die Lehrer Dritten während ihrer dienstlichen Tätigkeiten zufügen. Diese Versicherung kann entweder über eine Gewerkschaft oder privat in Verbindung mit einer Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Es ist essenziell, beide Bereiche abzudecken, da die Diensthaftpflichtversicherung nur während der Arbeitszeit greift, während die Privathaftpflichtversicherung alle Schäden außerhalb der Arbeit abdeckt. Beide Versicherungen sollten ausreichend hohe Deckungssummen haben, um den tatsächlichen Bedarf angemessen abzudecken.


Warum haftest du als Beamter?


Die Beamtenhaftung begründet sich durch den §839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. Das bedeutet, dass Beamte für Schäden, die sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachen, haftbar gemacht werden können, sei es gegenüber Dritten oder ihrem Dienstherren. Dies führt dazu, dass Beamte einer umfangreichen Haftung unterliegen.

Haftungsbeispiele:


  • Du verlierst den Schlüssel der Schule
  • Ein Kind verletzt sich, während du die Aufsichtspflicht hast
  • Im Unterricht fällt dir vor lauter Aufregung der Beamer runter und ist defekt


Wichtiger Hinweis: üblicherweise solltest du im Studium noch bei deinen Eltern Schutz über deren Privathaftpflicht haben. Wir raten trotzdem dazu eine schriftliche Anfrage (per Mail) an das Versicherungsunternehmen zu richten. Bitte stelle dort kurz deine persönliche Situation (Erststudium oder Zweitstudium bzw. Ausbildung und Wohnort bei Eltern oder Unistadt) dar und bitte um Bestätigung des Versicherungsschutzes.



 
 
 
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